Corona-Schutz-Maßnahmen

Für alle Kurse – außer unter Leitung von Harald Gierl – gibt es keine besonderen Corona-Schutz-Maßnahmen mehr. Lediglich Punkt A) (siehe unten) ist noch für alle gültig und als Unterlage für den Kopf ist aus hygienischen Gründen ein eigenes Tuch mitzubringen.

Für die meisten Kurse unter Leitung von Harald Gierl gelten trotz der allgemeinen Öffnungen durch die Politik ab April 2022 weiterhin meist folgende verbindlichen Regelungen zur weitgehenden Vermeidung von Corona-Infektionen:

A)   Ausschluss vom Unterricht bei Erkrankung

Wer krank ist oder Krankheitssymptome hat, die ansteckend sein könnten, muss zu Hause bleiben und sich bei der Schule abmelden. Dies gilt vor allem für Husten, Schnupfen, erhöhte Temperatur oder Fieber, Halskratzen, Schluckbeschwerden, starke Kopf- und Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit, Durchfall, Bindehautentzündung, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns.

B)   Bürgertest oder Corona-Test vor dem Unterricht in der Schulege

  1. Die Schulräume dürfen nur mit negativem Covid Antigen Test betreten werden. Akzeptiert werden ein Bürgertest oder ein Test vor dem Unterricht vor den Räumen der Schule. Die Lehrperson entscheidet, ob sie den Test an den Schüler*innen selbst durchführen möchte oder ob die Schüler*innen sich unter Aufsicht der Lehrperson selbst testen dürfen.
  2. Ein negativer Test berechtigt dazu, 48 Stunden am Unterricht teilzunehmen. Sind die 48 Stunden abgelaufen, braucht es den nächsten Test zur weiteren Teilnahme.

C)   Ausschlussfrist bei Corona-Infektion bzw. bei Kontakt zu Corona-Infizierten

  1. Nach eigener Corona-Infektion ist die Teilnahme am Unterricht frühestens 7 Tage nach Auftreten der ersten Symptome möglich, wenn ein negativer PCR-Test vorgelegt werden kann.
  2. Wenn dir ein Kontakt zu einer Covid-Infizierten Person bekannt ist, kannst du bei Vorlage eines negativen PCR-Tests frühestens 3 Tage nach dem letzten Kontakt wieder am Unterricht teilnehmen. Ersatzweise ist ein Freitesten durch Bürgertests an 4 aufeinanderfolgenden Tagen möglich, frühestens beginnend mit dem 3. Tag nach dem letzten Kontakt.
  3. Vor einer möglichen Unterrichtsteilnahme ist der Schulleitung jeder Kontakt zu einer infizierten Person anzuzeigen, wenn er in einem zeitlichen Abstand zum Unterrichtsbeginn stattgefunden hat, der eine der aufgeführten Fristen berührt. Nur mit Zustimmung der Schulleitung, je nach Dauer / Ort des Kontaktes, kann von den obigen Regelungen abgewichen werden.

D)   Eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (mindestens FFP2-Maske) ist zu tragen

  1. Die Maske muss schon vor der Haustür angezogen werden!
  2. Die Mund-Nasenbedeckung muss konsequent und ständig auch die ganze Nase bedecken und dicht anliegen! Bei korrekt anliegender Maske, darf höchstens das obere Drittel der Nase sichtbar sein! Wer dies nicht aushält, kann die Schulräume zwischenzeitlich verlassen und sich eine kurze Pause zum Durchatmen im Freien nehmen.
  3. Auch wer sich z.B. die Nase Putzen möchte, geht dazu ins Freie!
  4. Es müssen mindestens FFP2- oder KN95-Masken getragen werden. Noch mehr zu empfehlen sind FFP-3-Masken ohne Ventil.
  5. Wenn der Unterricht ins Freie verlegt wird, dürfen die Masken abgelegt werden.

E)   Kissenbezug als Unterlage für den eigenen Kopf

Vor allem in Bauch- und Seitenlage ist darauf zu achten, dass kein direkter Kontakt des Gesichtes mit Decken und Kissen der Schule entstehen. Dafür muss ein eigener Kissenbezug mitgebracht werden, in den bei Bedarf z.B. in der Seitenlage auch Kissen eingebracht werden können.

F)   Lüftung und Luftreinigung

  1. Ein Oberlicht im kleinen Unterrichtsraum und in der Toilette, sowie möglichst ein Fenster im Umkleideraum sollen ständig gekippt geöffnet bleiben.
  2. Zusätzlich muss alle 25-30 Minuten eine Stoßlüftung vorgenommen werden, bei der möglichst viele Fenster, die Eingangstür und die Gartentür weit geöffnet werden.
  3. Bei warmen Außentemperaturen sollen möglichst viele Fenster, die Eingangstür und die Gartentür ständig weit geöffnet bleiben.
  4. Die Luftreinigungsgeräte in den Unterrichtsräumen dürfen benutzt werden und auf Stufe 1 laufen, vor allem wenn es keine komplette Lüftung gibt.
  5. In der Mittagspause muss eine Dauerbelüftung der leeren Schulräume von mindestens einer halben Stunde erfolgen.
  6. Während der 3- bzw. 4-stündigen Unterrichtsblöcke soll möglichst eine kleine Zwischenpause eingelegt werden, bei der alle die Schulräume und das Haus mit Abstand zueinander verlassen, so dass eine 5-minütige Lüftung der leeren Räume möglich ist, bevor die Schüler*innen und das Lehrer*innen-Team zurückkehren.
  7. Die Zwischentüren zur Toilette, zum Umkleideraum, zum großen und zum kleinen Unterrichtsraum sollen ständig geöffnet bleiben!
  8. Wenn an einem Tag 2 Gruppen hintereinander unterrichtet werden, muss der Abstand zwischen Unterrichtsschluss der 1. Gruppe und -beginn der 2. Gruppe mindestens 1,5 Stunden betragen. Während dieser Zeit muss durchgehend gelüftet werden und die Räume mindestens eine halbe Stunde leer stehen.
  9. Wenn Übungen durchgeführt werden, die durch Herz-Kreislaufbelastung die Atmung deutlich verstärken, muss möglichst gleichzeitig verstärkt gelüftet werden, mindestens aber direkt danach eine Stoßlüftung durchgeführt werden!

G)  Essen, Trinken und Mittagspausen

  1. Getränke (und ggf. Essen / Snacks) müssen selbst mitgebracht werden und dürfen nur noch außerhalb der Schulräume getrunken (bzw. gegessen) werden, da innerhalb der Schulräume, die Masken nicht abgenommen werden dürfen! Nach je ca. 1,5 Stunden gibt es dafür eine gemeinsame Trinkpause im Innenhof. Dazwischen ist es möglich, die Schulräume für das Trinken einzeln zum Innenhof hin oder durch die Tür zum Garten zu verlassen, wo eigens dafür Holzbretter zum darauf stehen, hingelegt werden.
  2. Zum Nachfüllen von Thermoskannen darf heißes Wasser gemacht werden.
  3. Die Räume der Shiatsu-Schule müssen in der Mittagspause verlassen und mindestens eine halbe Stunde dauergelüftet werden, ohne dass sich jemand darin aufhält. Aus Sicherheitsgründen werden dabei die unteren Fenster nur geschrägt, aber alle Oberlichter weit geöffnet, alle Zwischentüren geöffnet sowie die Eingangs- und Gartentür geschlossen

H)   Kleidung

Durch das Lüften wird es innerhalb der Räume durchschnittlich deutlich kühler sein als früher.  Deshalb ist es notwendig, dass alle Teilnehmenden deutlich mehr warme Kleidung mitbringen, damit niemand friert. Die Heizung muss bei Komplettlüftungen ganz heruntergefahren werden und ansonsten sparsam eingesetzt werden.

I)   Zusammenfassend sind mitzubringen:

  1. Ein Kissenbezug als Unterlage für den eigenen Kopf.
  2. Viel wärmere Kleidung! Z.B. mind. eine lange Unterhose und ein 2. Paar Wollsocken.
  3. Eigene Getränke in fest verschließbaren Gefäßen.
  4. Eigenes Geschirr und Besteck bei mitbringen von Essen.
  5. Mehrere FFP2-Mund-Nasen-Masken, für den Fall, dass eine kaputt geht!
  6. Eigenes kleines Handtuch, wer den Papierverbrauch aus Umweltgründen reduzieren will.
  7. Bei Bedarf eigenes Desinfektionsmittel (ist aber auch im Sanitärraum vorhanden).
  8. Bei Bedarf eigene Handcreme.