Kontakt und Anmeldung

Bei Fragen  und zur Anmeldung wende dich gern per Mail an uns:

kontakt@shiatsu-schule.de

Schulräume

Shiatsu-Schule Kreuzberg
Erdgeschoss / Hinterhaus (offiziell „Gartenhaus“)
Lübbener Str. 26
10997 Berlin

Hinweis:
Der Name der Schule ist lediglich auf der Klingel zu finden. Es gibt kein zusätzliches Klingelschild. Der Fußweg vom U-Bhf Schlesisches Tor ist etwas kürzer als der vom U-Bhf Görlitzer Bahnhof.

Newsletter

Um monatlich mit Ankündigungen und Informationen rund um die Shiatsu Schule Kreuzberg informiert zu werden, kannst du dich hier zu unserem Newsletter anmelden.

Kontakt Harald Gierl

Auch nach dem Leitungswechsel im November 2023 wird Harald Gierl noch einige Kurse unterrichten. Anfragen hierzu bitte an:

Harald Gierl
Jahnstr. 13
10967 Berlin
030-612 36 83

E-Mail:
shiatsu.schule@gmail.com

Bezahlung

Bezahlung erfolgt durch Überweisung auf das Schulkonto.

Kontoinhaber: Harald Gierl
IBAN: DE83 7602 6000 0445 2710 00
BIC: NORSDE71XXX

Anmelde- und Teilnahmebedingungen

  1. ANMELDUNG & BEZAHLUNG bei EINZELKURSEN
    a) Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an kontakt@shiatsu-schule.de oder telefonisch.
    b) Die Schule bestätigt die Anmeldung, reserviert einen Platz in dem betreffenden Kurs, soweit noch ein freier Platz vorhanden ist.
    c) Gleichzeitig setzt die Schule eine Frist, innerhalb derer das Entgelt auf das Schulkonto einzuzahlen ist.
    d) Nach fristgerechtem Eingang des Entgeltes schickt die Schule eine Bestätigung und teilt mit, dass der Platz in dem betreffenden Kurs nun endgültig sicher ist.
    e) Wird das Entgelt nicht fristgerecht überwiesen, ist es möglich, dass der Platz an eine andere Person weitergegeben wird.
    f) Wenn ein Kurs mehr als 200 € Entgelt kostet und die Anmeldung mehr als 4 Wochen vor Kursbeginn liegt, dann reicht zunächst eine Anzahlung von 100 €. Der Restbetrag muss dann spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn auf dem Schulkonto eingegangen sein.
    g) Ratenzahlung ist bei Einzelkursen nicht vorgesehen.
  2. ANMELDUNG & BEZAHLUNG bei KURS-PAUSCHALEN
    a) Pauschalen sind alle Zusammenfassungen von Einzelkursen innerhalb einer Anmeldung, die zu einer Entgelt-Reduzierung gegenüber der Summe der Einzelpreise führen.
    b) Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an shiatsu.schule@gmail.com oder telefonisch.
    c) Die Schule bestätigt die Anmeldung, reserviert je einen Platz in den zugehörigen Kursen, soweit freie Plätze vorhanden sind.
    d) Gleichzeitig setzt die Schule eine Frist, innerhalb derer das Entgelt auf das Schulkonto zu leisten ist.
    e) Nach fristgerechtem Eingang des Entgeltes schickt die Schule eine Bestätigung und teilt mit, dass der Platz in den betreffenden Kursen nun endgültig sicher ist.
    f) Wird das Entgelt nicht fristgerecht überwiesen, ist es möglich, dass der Platz an eine andere Person weitergegeben wird.
    g) Wenn eine Anmeldung zu einer sogenannten Pauschale E, AG oder B mehr als 4 Wochen vor Kursbeginn liegt, dann reicht zunächst eine Anzahlung von 150 €. Der Restbetrag muss spätestens dann 3 Wochen vor Kursbeginn auf dem Schulkonto eingegangen sein.
    h) Bei Bezahlung des Gesamtentgeltes vor Kursbeginn oder bei sofortiger Bezahlung bei verspäteter Anmeldung tragen die Angemeldeten am meisten zur Planungssicherheit der Schule bei und erhalten gegenüber der Ratenzahlung einen deutlichen Abschlag.
  3. PAUSCHALE  E & Regelungen für die ERGÄNZUNGSKURSE
    a) drei Anmeldungen zur Pauschale E ergeben in der Summe genau den Unterrichtsumfang, der zum Abschluss einer 3-jährigen Shiatsu-Ausbildung notwendig ist, wenn alle 3 Ausbildungsstufen, mindestens 1 Supervisionskurs, beide Abschlusskurse und ansonsten verschiedene Ergänzungskurse enthalten sind. Diese Anmeldeform ist die preisgünstigste Variante für die Teilnehmenden.
    b) der ausgeschriebene Preis der Kurs-Pauschale E gilt nur bei konkreter (kursbezogener) Anmeldung aller 4 Ergänzungskurse bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn. Erfolgt die Anmeldung später als 2 Wochen vor Beginn des ersten Kurses, so bleibt der Preis nur bei zeitgleicher Anmeldung der konkreten Ergänzungskurse bestehen. Diese Regelung unterstützt die Planungssicherheit sowohl der Schule als auch der Schüler*innen. Denn für jeden Ergänzungskurs gibt es eine Mindestteilnehmerzahl und erst wenn diese erreicht ist, steht fest, dass der Kurs stattfinden kann.
    c) jeder in oben erwähnter Frist nicht konkret angemeldete Ergänzungskurs erhöht das Entgelt um 7,50 €.
    d) dabei müssen die 4 Ergänzungskurse aus dem aktuellen Angebot ausgewählt werden, das zum Zeitpunkt der Anmeldung online steht und in der chronologischen Aufführung der Kurse dem gleichen Jahr zugeordnet ist wie die zugeordnete Pauschale E. Bei Grundausbildungen über den Jahreswechsel ist dies das Jahr, in dem der Basisunterricht endet.
    e) ausnahmsweise können bis zu 2 der 4 Ergänzungskurse auch aus der Liste des nächsten Kalenderjahr ausgewählt werden. Dies kostet jedoch pro Kurs zusätzlich 12,50 €.
    f) es gibt keinen Anspruch auf Teilnahme an den 4 gewählten Ergänzungskursen, wenn Kurse zum Zeitpunkt der Anmeldung ausgebucht sind oder Kurse wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl durch die Schule abgesagt werden. In diesen Fällen müssen innerhalb von spätestens 4 Wochen andere Kurse ausgewählt werden.
    g) in den oben definierten Zeiträumen nicht gebuchte Ergänzungskurse verfallen ohne Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Entgeltes! Die Teilnehmenden sind selbst verantwortlich für die fristgerechte Anmeldung.
  4. RATENZAHLUNG
    a) Ratenzahlung ist vor allem bei allen sogenannten Pauschalen E, AG und B möglich.
    b) Anzahl der Raten und Zeitpunkt der Zahlungen sind aus der Ausschreibung der jeweiligen Kurs-Pakete ersichtlich.
    c) Bei Anmeldung mehr als 4 Wochen vor Kursbeginn ist die 1. Rate innerhalb der von der Schule gesetzten Frist, die mindestens eine Woche lang ist, als Anzahlung auf das Schulkonto zu überweisen. Ab der 2. Rate erfolgt die Zahlung wie in der jeweiligen Kursausschreibung unter „Preise“ beschrieben.
    d) Bei Anmeldung nach Ablauf von einem oder mehreren Ratenzahlungsterminen müssen alle fälligen Raten innerhalb einer Woche nachgezahlt werden.
    e) Bei individuellen zusammengestellten Pauschalen mit einem Umfang von mindestens 80 Unterrichtsstunden ist ebenfalls eine Ratenzahlung möglich. Auf Nachfrage macht die Schule ein Angebot, wobei die Anzahl der Raten dem Unterrichtszeitraum angepasst werden.
    f) Bei 5 Raten oder mehr ist ein Dauerauftrag einzurichten.
  5. WIDERRUF von ANMELDUNGEN
    Vor Kursbeginn ist ein schriftlicher Widerruf innerhalb einer Wochenfrist nach der Anmeldung ohne Rücktrittskosten möglich, wenn noch keine Zahlung oder Anzahlung geleistet wurde.
  6. RÜCKTRITT, FRISTEN und GEBÜHREN
    Bei Rücktritt nach Anmeldungen werden folgende Rücktritts- und Ausfallgebühren fällig:
    a) bis 3 Wochen vor Unterrichtsbeginn 30 € je Kurs, bei Pauschalen 100 € bzw. 150 € bei Anmeldung mit Frühbucherrabatt
    b) weniger als 3 Wochen bis 3 Tage vor Kursbeginn der Gesamtbetrag bis maximal 130 €
    c) innerhalb einer Frist von 3 Tagen vor Kursbeginn der Gesamtbetrag bis maximal 250 €
    d) wenn eine Ersatzperson gestellt wird, werden nur 30 € bzw. 60 € zur Bearbeitung und evtl. der Differenzbetrag berechnet, wenn die Ersatzperson weniger bezahlt
    e) bei Rücktritt ab Unterrichtsbeginn oder später nach Vorauszahlung ist die gesamte Kursgebühr fällig. Es gibt also keine Rückerstattung von Teilen des Entgeltes.
    f) bei Ratenzahlung und Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist zum nächsten regulären Zahlungstermin müssen die restlichen Raten nur noch halb bezahlt werden.
    g) Rücktritte von Teilen einer Pauschalanmeldung sind nicht möglich. Rücktritte sind nur schriftlich gültig. Als Termin zählt der Eingang bei der Schule.
    7. UMBUCHUNGEN
    a) Umbuchungen müssen bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden.
    b) Umbuchungsanträge können von der Schulleitung aus organisatorischen Gründen abgelehnt werden.
    c) Genehmigte Umbuchungen von einem Ergänzungskurs zu einem anderen kosten eine Bearbeitungsgebühr von 10 € je Kurs, wenn der Antrag vor Beginn des zu stornierenden Kurses gestellt wird.
    d) Genehmigte Umbuchungen von einem Ergänzungskurs zu einem anderen kosten eine Bearbeitungs- und Ausfallgebühr von 20 € je Kurs, wenn der Antrag nach Beginn des zu stornierenden Kurses gestellt wird.
    e) Weitere Umbuchungen im Zusammenhang mit Anmeldungen von  E-, AG- oder B-Pauschalen sind nicht möglich.
    f) Möglich sind eventuell Umbuchungen im Rahmen von individuellen Pauschalen, Einzelkursanmeldungen und Sonderkursen in Berlin, aber nur wenn sie mindestens eine Woche vor Kursbeginn des zu stornierenden Kurses beantragt werden und wenn der Umbuchungskurs höchstens ein halbes Jahr später beginnt. Solche Umbuchungen kosten 10 € pro Kurs.
    g) Ist das Entgelt des zu stornierenden Kurses niedriger als das Entgelt des Umbuchungskurses (das könnte auch mehr als ein Kurs sein!) , so muss die Differenz zusätzlich bezahlt werden.
    h)  Ist das Entgelt des zu stornierenden Kurses höher als das Entgelt des Umbuchungskurses, so gibt es keinen Anspruch auf Rückzahlung der Differenz.
  7. KURSABSAGEN & anderes
    Bei Krankheit oder anderen besonderen Umständen können Lehrer ausgetauscht oder Unterrichtstermine verlegt werden. Bei weniger als 8 Teilnehmern können Kurse zusammengelegt oder trotz Zusage wieder abgesagt werden. TeilnehmerInnen, die einer Verlegung nicht zustimmen, haben das Recht zum kostenlosen Rücktritt aus dem entsprechenden Kurs bzw. auf Rückzahlung des relativen Kostenanteils.
  8. MITZUBRINGEN:
    Mitzubringen zum Unterricht sind: warme, lockere, saubere Kleidung (z.B. kein Rauchgeruch), ein frisches Paar Socken (das nur für den Unterricht benutzt wird) und entsprechend der Dauer des Kurses: Essen und Trinken zur Selbstverpflegung.
    Weiteres ist bei bestimmten Kursen in der Ausschreibung angegeben.
  9. MAHNUNGEN
    Die Gebühr für jede verspätete Zahlung beträgt 10 € pro 2. Mahnung. Ab Verstreichen der Frist der 2. Mahnung werden zuzüglich 4 % Verzugszinsen berechnet.
  10. ÜBERTRAGUNG
    Übertragungen von Kursplätzen an andere Personen sind innerhalb von Pauschalanmeldungen generell nicht möglich. Bei schriftlichem Antrag mindestens 3 Tage vor Kursbeginn sind Übertragungen von Kursplätzen an andere Personen in Einzelkursen bei Zustimmung der Schulleitung möglich und kosten eine Bearbeitungsgebühr von 20 €. Rabatte können dabei nur mitübertragen werden, wenn der Grund für den Rabatt bei der Person, auf die übertragen wurde, gleichermaßen zutrifft. Ansonsten muss die Differenz zusätzlich bezahlt werden.
  11. NACHHOLEN VERSÄUMTER KURSE
    Bei schriftlicher Entschuldigung vor Kursbeginn können versäumte Kurse, sofern sie weiterhin angeboten werden auf Kulanzbasis kostenfrei innerhalb von einem Jahr nachgeholt werden, sofern in dem jeweiligen Ersatzkurs noch Platz ist. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind die Supervisionskurse. Bei vollen Kursen können zum Nachholen der Inhalte ersatzweise maximal 2 Personen hospitieren. Diese Kulanzregelung bedeutet bei den Ergänzungskursen, dass nur der inhaltsgleiche Ergänzungskurs nachgeholt werden kann. Der Wechsel von einem Ergänzungskurs zu einem anderen bedarf einer genehmigten Umbuchung. Versäumte Kurse, die nicht in Jahresfrist angeboten werden, das trifft z.B. auf einige Ergänzungskurse zu, können bei der nächsten Möglichkeit nachgeholt werden, auch wenn es erst nach der Jahresfrist möglich ist.
    Es gibt keinen Anspruch darauf, dass ein versäumter Kurs überhaupt noch einmal stattfinden wird!
  12. SUPERVISIONSKURSE
    a) Der Ergänzungskurs „Supervision“ ist von allen Kulanz-Regelungen ausdrücklich ausgenommen, wenn wegen des Nachholens die Unterrichtszeit des Kurses verlängert werden müsste.
    b) Bei Supervisionskursen  werden für 4-6 Teilnehmenden 2 mal 2,5 Std., bei 7-9 Teilnehmenden 3 mal 2,5 Std. und bei 10-12 Teilnehmenden 4 mal 2,5 Std. benötigt. Die Schulleitung kann entsprechend diesen Bedarfs die Anzahl der im Programm angekündigten Termine -auch kurzfristig- anpassen.
    c) Eine Umbuchung in einen Supervisionskurs ist nur möglich, wenn es nicht die 4., 7. oder 10. Anmeldung für den Kurs ist, weil dies die Kosten für die Schule erhöhen würde, denn buchhalterisch bleibt die anteilige Einnahme des bezahlten Entgeltes im stornierten Kurs.