Anmelde- und Teilnahmebedingungen

  1. ANMELDUNG & BEZAHLUNG bei EINZELKURSEN
    a) Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an .
    b) Die Schule bestätigt die Anmeldung, reserviert einen Platz in dem betreffenden Kurs, soweit noch ein freier Platz vorhanden ist.
    c) Gleichzeitig setzt die Schule eine Frist, innerhalb derer das Entgelt auf das Schulkonto einzuzahlen ist.
    d) Nach fristgerechtem Eingang des Entgeltes schickt die Schule eine Bestätigung und teilt mit, dass der Platz in dem betreffenden Kurs nun endgültig sicher ist.
    e) Wird das Entgelt nicht fristgerecht überwiesen, ist es möglich, dass der Platz an eine andere Person weitergegeben wird.
    f) Wenn ein Kurs mehr als 200 € Entgelt kostet und die Anmeldung mehr als 4 Wochen vor Kursbeginn liegt, dann reicht zunächst eine Anzahlung von 150 €. Der Restbetrag muss dann spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn auf dem Schulkonto eingegangen sein.
    g) Ratenzahlung ist bei Einzelkursen nicht vorgesehen.
  2. ANMELDUNG & BEZAHLUNG bei KURS-PAUSCHALEN
    a) Pauschalen sind alle Zusammenfassungen von Einzelkursen innerhalb einer Anmeldung, die zu einer Entgelt-Reduzierung gegenüber der Summe der Einzelpreise führen.
    b) Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an .
    c) Die Schule bestätigt die Anmeldung, reserviert je einen Platz in den zugehörigen Kursen, soweit freie Plätze vorhanden sind.
    d) Gleichzeitig setzt die Schule eine Frist, innerhalb derer das Entgelt auf das Schulkonto zu leisten ist.
    e) Nach fristgerechtem Eingang des Entgeltes schickt die Schule eine Bestätigung und teilt mit, dass der Platz in den betreffenden Kursen nun endgültig sicher ist.
    f) Wird das Entgelt nicht fristgerecht überwiesen, ist es möglich, dass der Platz an eine andere Person weitergegeben wird.
    g) Wenn eine Anmeldung zu einer Pauschale mehr als 4 Wochen vor Kursbeginn liegt, dann reicht zunächst eine Anzahlung von 150 €. Der Restbetrag muss spätestens dann 3 Wochen vor Kursbeginn auf dem Schulkonto eingegangen sein.
    h) Bei Bezahlung des Gesamtentgeltes vor Kursbeginn oder bei sofortiger Bezahlung bei verspäteter Anmeldung tragen die Angemeldeten am meisten zur Planungssicherheit der Schule bei und erhalten gegenüber der Ratenzahlung einen deutlichen Abschlag.
  3. Regelungen für die ERGÄNZUNGSKURSE
    a) Der Besuch von 12 Ergänzungskursen und der Grundausbildung sowie Aufbaustufe 1 und 2 ergeben in der Summe genau den Unterrichtsumfang, der zum Abschluss einer 3-jährigen Shiatsu-Ausbildung notwendig ist. In diesen 12 Ergänzungskursen enthalten sind mindestens 1 Supervisionskurs, beide Abschlusskurse und ansonsten verschiedene Ergänzungskurse, die im besten Fall über die gesamte Zeit der Ausbildung verteilt sind.
    b) Die Ergänzungskurse können sowohl einzeln als auch als Paket (4 Ergänzungskurse) gebucht werden. Bei einer Buchung im Paket müssen alle vier Kurse gleichzeitig gebucht und innerhalb eines Jahres besucht werden. Falls einer der Kurse nicht zustande kommt, ist der*die Schüler*in selbst dafür verantwortlich, sich aus dem aktuellen Angebot einen alternativen Kurs auszuwählen. Pro Buchung eines Kurses außerhalb der Jahresfrist fällt eine zusätzliche Gebühr von 25€ an.
  4. RATENZAHLUNG
    a) Ratenzahlung ist vor allem bei allen Pauschalen möglich.
    b) Anzahl der Raten und Zeitpunkt der Zahlungen sind aus der Ausschreibung der jeweiligen Kurs-Pakete ersichtlich.
    c) Bei Anmeldung mehr als 4 Wochen vor Kursbeginn ist die 1. Rate innerhalb der von der Schule gesetzten Frist, die mindestens eine Woche lang ist, als Anzahlung auf das Schulkonto zu überweisen. Ab der 2. Rate erfolgt die Zahlung wie in der jeweiligen Kursausschreibung unter „Preise“ beschrieben.
    d) Bei Anmeldung nach Ablauf von einem oder mehreren Ratenzahlungsterminen müssen alle fälligen Raten innerhalb einer Woche nachgezahlt werden.
    f) Bei 5 Raten oder mehr ist ein Dauerauftrag einzurichten.
  5. WIDERRUF von ANMELDUNGEN
    Vor Kursbeginn ist ein schriftlicher Widerruf innerhalb einer Wochenfrist nach der Anmeldung ohne Rücktrittskosten möglich, wenn noch keine Zahlung oder Anzahlung geleistet wurde.
  6. RÜCKTRITT, FRISTEN und GEBÜHREN
    Bei Rücktritt nach Anmeldungen werden folgende Rücktritts- und Ausfallgebühren fällig:
    a) bis 3 Wochen vor Unterrichtsbeginn 30 € je Kurs, bei Pauschalen 200 €.
    b) weniger als 3 Wochen bis 3 Tage vor Kursbeginn der Gesamtbetrag bis maximal 360 €.
    c) innerhalb einer Frist von 3 Tagen vor Kursbeginn der Gesamtbetrag bis maximal 720 €.
    d) wenn eine Ersatzperson gestellt wird, werden höchstens 50 € (Einzelkurs) bzw. 100 € (Pauschale) zur Bearbeitung und evtl. der Differenzbetrag berechnet, wenn die Ersatzperson weniger bezahlt.
    e) bei Rücktritt ab Unterrichtsbeginn oder später nach Vorauszahlung ist die gesamte Kursgebühr fällig. Es gibt also keine Rückerstattung von Teilen des Entgeltes.
    g) Rücktritte sind nur schriftlich gültig. Als Termin zählt der Eingang bei der Schule.
  7. UMBUCHUNGEN
    a) Umbuchungen müssen bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden.
    b) Umbuchungsanträge können von der Schulleitung aus organisatorischen Gründen abgelehnt werden.
    c) Genehmigte Umbuchungen von einem Ergänzungskurs zu einem anderen kosten eine Bearbeitungsgebühr von 15 € je Kurs, wenn der Antrag vor Beginn des zu stornierenden Kurses gestellt wird.
    d) Genehmigte Umbuchungen von einem Ergänzungskurs zu einem anderen kosten eine Bearbeitungs- und Ausfallgebühr von 50 € je Kurs, wenn der Antrag nach Beginn des zu stornierenden Kurses gestellt wird.
    e) Weitere Umbuchungen im Zusammenhang mit Anmeldungen von Pauschalen sind nicht möglich.
    f) Möglich sind eventuell Umbuchungen im Rahmen von Einzelkursanmeldungen und Sonderkursen in Berlin, aber nur wenn sie mindestens eine Woche vor Kursbeginn des zu stornierenden Kurses beantragt werden und wenn der Umbuchungskurs höchstens ein halbes Jahr später beginnt. Solche Umbuchungen kosten 20 € pro Kurs.
    g) Ist das Entgelt des zu stornierenden Kurses niedriger als das Entgelt des Umbuchungskurses (das könnte auch mehr als ein Kurs sein!) , so muss die Differenz zusätzlich bezahlt werden.
    h) Ist das Entgelt des zu stornierenden Kurses höher als das Entgelt des Umbuchungskurses, so gibt es keinen Anspruch auf Rückzahlung der Differenz.
  8. KURSABSAGEN & anderes
    Bei Krankheit oder anderen besonderen Umständen können Lehrer*innen ausgetauscht oder Unterrichtstermine verlegt werden. Bei weniger als 8 Teilnehmer*innen können Kurse zusammengelegt oder trotz Zusage wieder abgesagt werden. Teilnehmer*innen, die einer Verlegung nicht zustimmen, haben das Recht zum kostenlosen Rücktritt aus dem entsprechenden Kurs bzw. auf Rückzahlung des relativen Kostenanteils.
  9. MITZUBRINGEN:
    Mitzubringen zum Unterricht sind: warme, lockere, saubere Kleidung (z.B. kein Rauchgeruch), ein frisches Paar Socken (das nur für den Unterricht benutzt wird) und entsprechend der Dauer des Kurses: Essen und Trinken zur Selbstverpflegung.
    Weiteres ist bei bestimmten Kursen in der Ausschreibung angegeben.
  10. MAHNUNGEN
    Die Gebühr für jede verspätete Zahlung beträgt 10 € pro 2. Mahnung. Ab Verstreichen der Frist der 2. Mahnung werden zuzüglich 4 % Verzugszinsen berechnet.
  11. NACHHOLEN VERSÄUMTER KURSE
    Bei schriftlicher Entschuldigung vor Kursbeginn können versäumte Kurse, sofern sie weiterhin angeboten werden, auf Kulanzbasis kostenfrei innerhalb von einem Jahr nachgeholt werden, sofern in dem jeweiligen Ersatzkurs noch Platz ist. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind die Supervisionskurse. Bei vollen Kursen können zum Nachholen der Inhalte ersatzweise maximal 2 Personen hospitieren. Diese Kulanzregelung bedeutet bei den Ergänzungskursen, dass nur der inhaltsgleiche Ergänzungskurs nachgeholt werden kann. Der Wechsel von einem Ergänzungskurs zu einem anderen bedarf einer genehmigten Umbuchung. Versäumte Kurse, die nicht in Jahresfrist angeboten werden, das trifft z.B. auf einige Ergänzungskurse zu, können bei der nächsten Möglichkeit nachgeholt werden, auch wenn es erst nach der Jahresfrist möglich ist.
    Es gibt keinen Anspruch darauf, dass ein versäumter Kurs überhaupt noch einmal stattfinden wird!
  12. SUPERVISIONSKURSE
    a) Der Ergänzungskurs „Supervision“ ist von allen Kulanz-Regelungen ausdrücklich ausgenommen, wenn wegen des Nachholens die Unterrichtszeit des Kurses verlängert werden müsste.
    b) Bei Supervisionskursen werden für 4-6 Teilnehmenden 2 mal 2,5 Std., bei 7-9 Teilnehmenden 3 mal 2,5 Std. und bei 10-12 Teilnehmenden 4 mal 2,5 Std. benötigt. Die Schulleitung kann entsprechend diesen Bedarfs die Anzahl der im Programm angekündigten Termine -auch kurzfristig- anpassen.
    c) Eine Umbuchung in einen Supervisionskurs ist nur möglich, wenn es nicht die 4., 7. oder 10. Anmeldung für den Kurs ist, weil dies die Kosten für die Schule erhöhen würde, denn buchhalterisch bleibt die anteilige Einnahme des bezahlten Entgeltes im stornierten Kurs.